Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet bei Zixdorf geplant: Wir wehren uns

von Gabi Eissenberger

Zu einem Informationsabend trafen sich am 12.12.2018 gut 30 Bürger aus Garrey und Zixdorf im Dorfgemeinschaftshaus. Die Dorfversammlung war einberufen worden, um sich über die Errichtung von Windenergieanlagen zu informieren und anschließend darüber auch zu diskutieren. Der konkrete Anlass: Seit ein paar Monaten wurden von verschiedenen Planungsgesellschaften deren Emissäre ausgeschickt, um mehrere Grundeigentümer im Raum Zixdorf/Lobbese zu überzeugen, für beide Seiten lukrative Pachtverträge zu unterzeichnen. Dann könnten dort einige sogenannte „Windparks“ von jeweils fünf bis sechs Windenergieanlagen errichtet werden.

 

Gut vorbereitet war das Treffen, hatte der Dorfvorsteher Andreas Grünthal neben dem Bürgermeister der Gemeinde Rabenstein, Ralf Rafelt, auch einen Vertreter des Landesamts für Umwelt, den Naturparkleiter Steffen Bohl, sowie den Vorsitzenden der BI Fichtenwalde, Dr. Winfried Ludwig, und somit „geballten Sachverstand“ hinzugebeten. Erstaunen produzierte die Feststellung, dass Zixdorf und somit auch die infrage kommenden Flurstücke teilweise im Landschaftsschutzgebiet liegen und trotzdem versucht wird, dort Windenergieanlagen zu errichten.

Die Teilnehmer erfuhren weiter, dass eine von drei Landkreisen gebildete „Regionale Planungsgemeinschaft“ (Havelland, Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark) eingesetzt wurde, um Windeignungsgebiete auszuweisen, gerichtlich dieser Teilregionalplan aber für unwirksam und außer Kraft gesetzt worden ist. Wenn ein Gebiet von der Planungsgemeinschaft nicht als Windeignungsgebiet ausgewiesen wurde, wäre eine entsprechende Bebauung nämlich gar nicht möglich gewesen. Nach diesem Gerichtsbescheid ist es nun aber wieder möglich, jedenfalls innerhalb des allgemeinen rechtlichen Rahmens, und es greift das privilegierte Baurecht für solche Windenergieanlagen.

 

 

Man hofft, dass es dem Brandenburger Landtag in den nächsten Wochen noch gelingen wird, ein 2-jähriges Moratorium zu verabschieden, demnach solche Bauten in dieser Frist nicht genehmigt werden können, wenn sie nicht bereits vor dem Urteil als Windeignungsgebiet anerkannt worden waren. An dem möglichen oder wahrscheinlichen Memorandum liegt es wohl auch, dass nun die Aufkäufer so aktiv sind: Vorher schnell noch Verträge abschließen. Ein bisschen erinnert es an das unterhaltsame Gesellschaftsspiel Monopoly – wer die meisten Claims hat, ist der beste Spieler. Und es ist für die Grundeigentümer tatsächlich eine große Verlockung, neben ihrem Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit plötzlich aus demselben Grund und Boden noch ein zweites, großes Einkommen zu erzielen. Auf zwanzig Jahre gesichert. Da bedarf es ebenso großer moralischer Festigkeit, um die Interessen der Dorfgemeinschaft über die eigenen finanziellen Interessen zu stellen. Für die Dörfler im Hohen Fläming wären solche Windenergieanlagen tatsächlich ein Desaster. Neben den berechtigten Befürchtungen vor Lärmbelästigung, nächtlichem Blinken und täglichem Schattenwurf und damit der Entwertung des Eigentums sind es noch viel handfestere Bedenken: In Garrey beispielsweise entsteht gerade die vierte touristische Einrichtung. Die Bemühungen der letzten Jahre, nach dem wendebedingten Niedergang über einen sanften Tourismus die Region zukunftsfähig zu machen, wären damit alle vergeblich gewesen. Kommen die Windräder, verschwinden die Touristen. Und was wird aus den Bewohnern? – Was wird aber auch aus dem Roten Milan, der hier (noch?) heimisch ist und seine Nester baut?

 

Am Ende des Treffens war allen klar: Wir sind einmütig gegen diese Pläne und werden uns dagegen beherzt wehren.